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Herstellung von Nitritpökelsalz

Für die Herstellung von Nitritpökelsalz ist eine Genehmigung erforderlich.Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und über die erforderlichen Einrichtungen verfügt.

Die Genehmigung wird nur unter Voraussetzung bestimmter Auflagen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erteilung der Genehmigung muss ein formloser Antrag gestellt werden, aus dem die Anforderungen nach § 5 Abs. 5 Zusatzstoff-Verkehrsverordnung hervorgehen.Nach der Prüfung der Unterlagen durch das Landesverwaltungsamt erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle.

Ansprechpartnerin

Mandy Krenz

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)